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Besondere Wahlkommission – Antrag auf Besuch

Wer das Wahllokal nicht erreichen kann, weil er bzw. sie nicht gehfähig, nicht transportfähig oder bettlägerig ist (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen), aber dennoch vor einer Wahlbehörde wählen möchte, kann beantragen, dass er bzw. sie von einer besonderen Wahlbehörde zu Hause besucht wird.

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