Handysignatur - Aktivierung derzeit im Gemeindeamt nicht möglich
Im Zuge der CoVid-Beschränkungen für den Parteienverkehr, werden auch sonstige Kontakte moglichst vermieden.
Dazu gehört auch die Aktivierung von Handysignaturen. Diese wird lediglich als zusätzliches Service der Gemeinde angeboten und gilt nicht als unbedingt notwendige und wichtige Einrichtung der Gemeinde.
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das nächste Finanzamt. Sollten Sie bereits im Besitz eines gültigen Finanz-Online-Zugangs sein, so können sie im Selfcare-Bereich die Handysignatur selbst aktivieren.
Halte- und Parkverbot Schulweg vor dem Mehrzweckhaus
Hundeabgabe - Hundemarke ist Pflicht!
Immer mehr Menschen entscheiden sich, in ihrer Familie auch einen Hund zu halten.
Wir sehen das daran, dass auch unser Hundeauslaufplatz immer stärker genutzt wird. Wir möchten unsere HundebesitzerInnen darüber informieren, dass lt. Verordnung des Gemeinderats vom 13.12.2001 (§ 10 Abs. 2) Hunde, die älter als drei Monate sind, außerhalb des Hauses und der zum Haus gehörigen umfriedeten Liegenschaften mit einer gut sichtbar befestigten gültigen Hundemarke zu versehen sind.
Diese Hundemarke erhalten Sie auf der Gemeinde, bei Anmeldung des Hundes (§ 9 Abs. 1)
Wird ein Hund ohne diese Hundemarke angetroffen so ist dies lt. Hundeabgabengesetz strafbar und mit einer Strafe bis zu 360 EURO bedroht.
Aleksander Simič - Rosentaler des Monats
Aleksander Simič wurde in der letzten Ausgabe des "Rosentaler Kuriers" als Rosentaler des Monats geehrt.
Wir gratulieren unserem "Ausnahmetalent" zu dieser Auszeichnung.
Bgm. Franz RAGGER