Straßenverkehrsordnung – Ausnahmen aus der StVO in Einzelfällen
Mit diesem Formular können Sie eine Ausnahme gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung („Ausnahmen in Einzelfällen“) beantragen.
A-Z
Mit diesem Formular können Sie eine Ausnahme gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung („Ausnahmen in Einzelfällen“) beantragen.
Mit diesem Formular beantragen Sie die Bewilligung von Ratenzahlungen für ein Objekt gemäß § 160 der Kärntner Landesabgabenordnung 1991, i.d.g.F.
Mit diesem Formular geben Sie Ihre Fremdenverkehrsabgabenerklärung gemäß dem Kärntner Fremdenverkehrsabgabegesetz LGBl 54/1994 ab.
Öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich melde- oder bewilligungspflichtig und dürfen nur in rechtskräftig genehmigten Betriebsstätten stattfinden. Die zuständige Veranstaltungsbehörde ergibt sich aus der Art der Veranstaltung und ist in den meisten Fällen der Bürgermeister jener Gemeinde, in der der Veranstaltungsort liegt. Mit diesem Formular erfolgt die Meldung/Antragstellung an die ausgewählte Gemeinde zusammen mit einer Prüfung der tatsächlichen Zuständigkeit.
Mit diesem Formular beantragen Sie die Errichtung/Änderung einer Betriebsstätte für Veranstaltungen nach dem Kärntner Veranstaltungsgesetz, wenn die Betriebsstätte zur Gänze im Gemeindegebiet liegt.
Die Verlustmeldung wird an das Fundbüro der Gemeinde weitergeleitet.
Sie haben einen Gegenstand gefunden? Bringen Sie ihn bitte während der Amtsstunden in das Fundamt im Erdgeschoss des Gemeindeamts.
Antrag auf Eintragung bzw. Verbleib in der (Europa-)Wählerevidenz für Auslandsösterreicher/innen.
Mit diesem Formular teilen Sie der Gemeinde mit, dass Sie mit der/den aktuellen Eintragung/en im Wählerverzeichnis nicht einverstanden sind.
Wohnsitzerklärung (nur auszufüllen, wenn eine Aufforderung des Bürgermeisters erfolgte)
Mit diesem Formular geben Sie eine Wohnsitzerklärung gemäß Meldegesetz ab.
Mit diesem Formular suchen Sie um Zuweisung einer Wohnung bei der Gemeinde an.
Mit diesem Formular geben Sie Ihre Abgabenerklärung gemäß dem Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz LGBl. Nr. 84/2005 für den Zweitwohnsitz in der Gemeinde ab.