## 📢 Bürgerinformation der Gemeinde: Hinweise zur Verwendung von Pyrotechnik ZU Silvester
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels 2025/2026 möchten wir Sie auf die geltenden Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 (PyroTG 2010) hinweisen.
### 🚫 Grundsätzliches Verbot im Ortsgebiet
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die **Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im gesamten Ortsgebiet von Maria Rain grundsätzlich verboten** ist (§ 38 Abs. 1 PyroTG 2010).
Das bedeutet, dass das Zünden von Feuerwerken und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (dazu zählen beispielsweise viele Silvesterraketen, Batterien, und Böller) ohne eine explizite Ausnahmeverordnung des Bürgermeisters in den Siedlungsgebieten untersagt ist.
☝️ Ausnahmen gibt es für das gesamte Gebiet von Maria Rain inkl. seiner Ortschaften nicht!
### 🚨 Weitere Verbotszonen (gelten immer)
Unabhängig von etwaigen Ausnahmen in Teilen des Ortsgebiets bleiben folgende allgemeine Verbote **immer** aufrecht:
* **Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze:**
* innerhalb und in unmittelbarer Nähe von **Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen** sowie **Tierheimen und Tiergärten**.
* in der Nähe von **leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten**, wie insbesondere **Tankstellen**.
### 🙏 Appell
Wir bitten Sie im Sinne eines sicheren und rücksichtsvollen Jahreswechsels, die gesetzlichen Bestimmungen strikt einzuhalten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ruhebedürftige Mitbürger, ältere Menschen, Kleinkinder, Haustiere und Wildtiere.
**Ihre Gemeindeverwaltung Maria Rain**