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Wichtige Information zur Wasserzähler-Abrechnung

Die Frist zur Meldung der Wasserzählerstände ist abgelaufen, und die Abrechnungen werden bereits versendet.

Eine nachträgliche Erfassung von Zählerständen – auch telefonisch oder auf anderem Wege – ist leider nicht möglich.

Für Anschlüsse, bei denen kein Zählerstand gemeldet wurde, erfolgt eine Schätzung des Verbrauchs. Diese Schätzung basiert auf dem durchschnittlichen Wasserverbrauch der vergangenen Jahre.

Sollte sich bei der nächsten Ablesung herausstellen, dass der tatsächliche Verbrauch niedriger war als geschätzt, erhalten die betroffenen BürgerInnen eine Gutschrift. War der Verbrauch höher, erfolgt eine Nachverrechnung.