Verunreinigung öffentlicher Straßen
Sehr geehrte Reiterinnen und Reiter!
Immer wieder langen bei uns Beschwerden ein, dass auf öffentlichem Gut (öffentlichen Wegen und Straßen) Pferdekot liegt.
Gemäß § 72 Abs. 1 lit. c des Kärntner Straßengesetzes – K-StrG 2017 ist jede vorsätzliche, wenn auch nur versuchte, sowie jede durch Mangel an Aufmerksamkeit verursachte Verunreinigung öffentlicher Straßen, als Verwaltungsübertretung zu werten und zur Anzeige zu bringen.
Wir ersuchen Sie zukünftig sorgfältig darauf zu achten, dass keine öffentlichen Straßen bzw. öffentliche Bereiche durch Pferdekot verunreinigt werden!