Neue Aufenthaltsabgabe in Kärnten ab 1. November 2026
Neue Aufenthaltsabgabe in Kärnten ab 1. November 2026: Einheitliche Tarife für Nächtigungsgäste und kostenlose Nutzung zahlreicher öffentlicher Verkehrsmittel mit der regionalen Gästekarte. Alle Informationen zu Tarifen, Altersbefreiung und Mobilitätsangeboten.
Mit 1. November 2026 treten in Kärnten neue gesetzliche Bestimmungen zur Aufenthaltsabgabe in Kraft. Die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe wird durch eine einheitliche Aufenthaltsabgabe ersetzt.
Wie hoch ist die neue Aufenthaltsabgabe?
- € 4,50 pro Person und Nächtigung in Beherbergungsbetrieben
- € 4,00 pro Nächtigung für Campinggäste mit eigener Übernachtungsmöglichkeit
In diesen Beträgen ist bereits ein Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag von € 0,90 pro Nächtigung enthalten.
Wer muss die Aufenthaltsabgabe bezahlen?
Die Aufenthaltsabgabe ist für alle Nächtigungsgäste ab Vollendung des 17. Lebensjahres zu entrichten. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 16 Jahre sind von der Abgabe befreit.
Freie Fahrt mit der regionalen Gästekarte
Ab 1. November 2026 können Nächtigungsgäste mit ihrer regionalen Gästekarte zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel in Kärnten kostenlos nutzen.
Die Gästekarte gilt künftig gleichzeitig als Fahrschein. Ein zusätzliches Öffi-Ticket ist nicht erforderlich.
Inkludiert sind unter anderem:
- Regional- und Stadtbusse in Kärnten
- Nah- und Fernverkehrszüge innerhalb Kärntens
- S-Bahn-Verbindungen, zusätzlich bis Lienz
- Ausgewählte Rufbus- und Shuttleangebote, beispielsweise Postbus Shuttle und Nockmobil
Die Mobilitätsberechtigung gilt vom Anreisetag ab Ausstellung der Gästekarte bis zum Betriebsschluss am Abreisetag.
Wie erhalten Gäste ihre Gästekarte?
Die Gästekarte wird nach der elektronischen Gästemeldung durch den Beherbergungsbetrieb ausgestellt. Sie kann digital am Smartphone oder in Papierform bereitgestellt werden.
Bei einer Fahrkartenkontrolle sind die gültige Gästekarte und ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Nicht inkludiert sind unter anderem die Fahrradmitnahme, bestimmte Sonderverkehre sowie Fahrten außerhalb des Geltungsbereiches. Bei einzelnen Rufbus- und Shuttleangeboten kann ein Komfortzuschlag anfallen.
Wichtige Information
Die neuen Tarife und Regelungen beruhen auf dem Kärntner Aufenthaltsabgabegesetz (K-AAG), LGBl. Nr. 40/2026. Die Umstellung ist eine landesgesetzliche Vorgabe und wurde nicht von der Gemeinde Maria Rain festgelegt.
Die Aufenthaltsabgabe wird von den Unterkunftgebern eingehoben und an die zuständige Abgabenbehörde abgeführt.
Weitere Informationen:
https://www.tourismusreform.at/de/faq
https://www.tourismusreform.at/de/gaestemobilitaet
Ihre Gemeinde Maria Rain